Herzlich willkommen auf der Kursseite zum Seminar «Mein digitales Erbe – Ordnung schaffen für das, was bleibt» in der Villa Wellentanz. Hier finden Sie alles, was wir am Kursabend gezeigt haben: die Checkliste und die Vorlagen zum Herunterladen, die Anleitungen zu den Nachlassfunktionen von Apple, Google, Facebook und Microsoft, die Fakten zu Swisscom, Banken, Post, AHV und Steueramt – und die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Alle Angaben: Stand September 2026, ohne Gewähr. Menüpfade und Fristen der Anbieter ändern sich; die verlinkten Hilfeseiten sind immer aktueller als diese Seite. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Der Kurs in fünf Sätzen
- Ohne Regelung erben Ihre gesetzlichen Erben alles – auch Ihre Daten. Aber sie kommen nicht hinein. Das Schweizer Recht kennt kein Spezialgesetz für den digitalen Nachlass; es gilt die allgemeine Regel (Art. 560 ZGB). Rechtlich gehört den Erben alles, praktisch fehlt ihnen der Schlüssel.
- Drei Schlüssel öffnen fast alles: der Code des Handys, der Zugang zum E-Mail-Konto und der Passwortmanager (oder die Passwortliste und ihr Ort).
- Testament und Erbvertrag regeln das Wer und Was. Die Anordnung für den Todesfall regelt das Wie und Wo. Zugangsdaten gehören nie ins Testament.
- Google, Apple, Meta und Microsoft haben Nachlassfunktionen – man muss sie einschalten. Swisscom, Bank, AHV und Steueramt haben keinen Schalter, aber Ihre Angehörigen brauchen die Liste: Wo bin ich Kunde, wo liegt was, wer darf handeln.
- Reden Sie darüber. Einmal richtig, dann jedes Jahr fünfzehn Minuten. Ordnung im digitalen Erbe ist kein Abschied, sondern ein Geschenk an die, die bleiben.
Die drei Schlüssel
Wer diese drei Dinge hat, kommt fast überall hin. Wer sie nicht hat, steht fast überall vor verschlossener Tür – auch als rechtmässiger Erbe.
- Schlüssel 1: der Code des Handys (und die PIN der SIM-Karte). Das Handy ist der zweite Faktor für fast jedes Konto: SMS-Codes, Bestätigungs-Apps, die Freigabe im E-Banking.
- Schlüssel 2: das E-Mail-Konto. Wer die Mails lesen kann, kann bei fast jedem Dienst auf «Passwort vergessen» klicken.
- Schlüssel 3: der Passwortmanager – oder, wenn Sie keinen haben, die Passwortliste und der Ort, an dem sie liegt.
Diese drei Angaben gehören in einen zugeklebten Umschlag mit Datum, an einen festen Ort (Safe, Notfallmappe, Vertrauensperson – nicht Bankschliessfach), und eine Person muss wissen, dass es ihn gibt. Mehr braucht diese Person am Anfang nicht; alles andere lässt sich damit rekonstruieren.
Ihre drei Aufgaben für die nächsten 30 Tage
Heute Abend – 10 Minuten: Nachlasskontakt bei Apple oder Kontoinaktivität-Manager bei Google einrichten. Wer beides hat: beides. Facebook-Nutzer: den Gedenkzustand gleich mit. Die Anleitungen stehen weiter unten.
Diese Woche – 30 Minuten: Die drei Schlüssel in einen Umschlag. Zukleben, Datum drauf, Ort bestimmen, einer Person sagen, dass es ihn gibt.
Diesen Monat – 2 Stunden: Die Übersicht fertigstellen (mit dem Postfach-Trick: E-Mails nach «Willkommen», «Bestätigung», «Rechnung», «Ihr Abo», «Passwort» durchsuchen). Abos kündigen, die Sie nicht brauchen. Die Anordnungen mit der Vorlage schreiben. Das Gespräch führen. Und wer Kryptowährungen, Domains oder ein kommerzielles Konto hat oder im Konkubinat lebt: Testament und Vorsorgeauftrag mit einer Fachperson prüfen.
Downloads: Checkliste und Vorlagen
Die Vorlagen enthalten bewusst keine Felder für Passwörter. In die Übersicht gehören nur Dienstnamen und Login-Namen; die Zugänge gehören in den Passwortmanager oder in den verschlossenen Umschlag.
- Checkliste «In 12 Schritten Ordnung schaffen» – zum Abhaken, mit Zeitangaben: Checkliste (PDF)
- Vorlage «Meine digitale Übersicht» – die sieben Schubladen (Geräte, Identitäten, Werte, Verträge und Abos, Erinnerungen, Öffentlichkeit, fremde Konten): zum Ausfüllen von Hand (PDF) · zum Ausfüllen am Computer (Word)
- Vorlage «Anordnungen für meinen digitalen Nachlass» – wer darf was, wo liegt was, was bleibt, was geht: zum Ausfüllen von Hand (PDF) · zum Ausfüllen am Computer (Word)
- Faktenblatt «Was Anbieter im Todesfall tun» – Google, Apple, Meta, Microsoft, Swisscom, Banken, Post, AHV, Steuern, plus Passwortmanager im Vergleich: Faktenblatt (PDF)
- Blatt «Wenn es passiert ist – die ersten Schritte für Angehörige» – was nach einem Todesfall mit Geräten, Konten, Abos und Daten zu tun ist, nach Tagen, Wochen und Monaten geordnet: Erste Schritte für Angehörige (PDF)
Weitere Vorlagen: Die kostenlosen VZ-Merkblätter «Digitalen Nachlass regeln» und «Digitaler Nachlass: Kümmern Sie sich um Ihre Daten und Vermögenswerte» (Ausgabe 2026, mit Tipps für Angehörige – siehe Links unten) und der Docupass von Pro Senectute (Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Testament-Vorlage, Anordnungen für den Todesfall, Vorsorgeausweis).
Anleitungen Schritt für Schritt
Menüpfade: Stand September 2026. Wenn ein Menüpunkt anders heisst, hilft die Suche in den Einstellungen oder die verlinkte Hilfeseite.
Apple: Nachlasskontakt einrichten
Was es bringt: Die bestimmte Person erhält im Todesfall für drei Jahre Zugriff auf Fotos, Notizen, Nachrichten, Dateien und Backups in iCloud. Nicht dabei sind die im Schlüsselbund gespeicherten Passwörter, Zahlungsdaten und gekaufte Filme, Musik und Bücher.
- Auf dem iPhone: Einstellungen › [Ihr Name] › Anmeldung & Sicherheit › Nachlasskontakt › Nachlasskontakt hinzufügen. Auf dem Mac: Systemeinstellungen › [Ihr Name] › Anmeldung & Sicherheit.
- Person auswählen (bis zu fünf Personen möglich, jede mit eigenem Schlüssel). Mitglieder der Familienfreigabe werden vorgeschlagen; andere Personen über E-Mail oder Telefonnummer.
- Den Zugriffsschlüssel weitergeben: entweder als Nachricht (er landet bei der Person in ihren Einstellungen) oder ausdrucken – ein Blatt mit QR-Code und Schlüssel. Der Ausdruck gehört in den Umschlag oder in die Notfallmappe.
- Im Todesfall meldet sich die Person auf digital-legacy.apple.com mit dem Zugriffsschlüssel und der Sterbeurkunde. Der Schlüssel allein nützt niemandem.
Ohne Nachlasskontakt verlangt Apple einen Gerichtsbeschluss; das dauert Monate. Und: Ein iPhone ohne Code und ohne Apple-ID-Passwort bleibt wegen der Aktivierungssperre auch für die Erben gesperrt. Anleitung von Apple: support.apple.com/de-ch/102631
Google: Kontoinaktivität-Manager
Was es bringt: Wenn Sie sich eine bestimmte Zeit nicht mehr anmelden, benachrichtigt Google bis zu zehn Vertrauenspersonen und gibt ihnen die Daten frei, die Sie ausgewählt haben – Gmail, Google Fotos, Drive, YouTube, Kalender, Kontakte. Auf Wunsch löscht Google danach das Konto.
- Im Browser: myaccount.google.com/inactive – oder am Handy: Google-Konto verwalten › Daten und Datenschutz › «Plan für Ihr digitales Erbe erstellen».
- Inaktivitätsfrist wählen: 3, 6, 12 oder 18 Monate ohne Anmeldung. Google warnt Sie vorher mehrfach per SMS und E-Mail. Wer ein Konto nur selten nutzt, wählt eine längere Frist.
- Vertrauenspersonen mit E-Mail-Adresse hinzufügen und pro Person festlegen, welche Daten sie erhält. Optional eine persönliche Nachricht.
- Entscheiden, ob das Konto nach Ablauf der Frist gelöscht werden soll. Empfehlung: zuerst die Daten übergeben, die Löschung bewusst entscheiden.
Ohne diese Vorsorge müssen Angehörige einen Antrag mit Sterbeurkunde stellen; Google entscheidet von Fall zu Fall. Konten, die zwei Jahre nicht benutzt wurden, kann Google löschen. Hilfeseite: support.google.com/accounts/answer/3036546
Facebook: Nachlasskontakt oder Löschung
Was es bringt: Sie entscheiden selbst, ob Ihr Profil zur Gedenkseite («In Erinnerung an») wird oder gelöscht wird – nicht Meta und nicht Ihre trauernde Familie.
- Einstellungen › Konten-Center › Persönliche Daten › Kontoinhaber und Kontrolle › Gedenkzustand (je nach Version auch direkt unter Einstellungen › Gedenkzustand; sonst in den Einstellungen nach «Gedenkzustand» suchen).
- Entweder eine Person als Nachlasskontakt wählen – oder «Konto nach meinem Tod löschen» aktivieren.
- Der Nachlasskontakt darf nach dem Tod: Profilbild ändern, einen Abschiedsbeitrag anpinnen, Freundschaftsanfragen bearbeiten, ein Archiv herunterladen. Er darf nicht: sich anmelden, Nachrichten lesen. Das ist Absicht – und für viele genau richtig.
Wird nichts eingestellt, versetzt Facebook das Profil auf Meldung hin in den Gedenkzustand. Instagram hat keinen vorab einstellbaren Nachlasskontakt; Angehörige beantragen Gedenkzustand oder Löschung mit Nachweis. WhatsApp hat keine Nachlassfunktion und gibt keine Chats heraus; nach längerer Inaktivität wird das Konto gelöscht. Hilfeseiten: Facebook Gedenkzustand · Instagram Gedenkzustand
Microsoft: OneDrive Digital Legacy
Was es bringt: Eine Vertrauensperson erhält im Ernstfall Lesezugriff auf Ihre OneDrive-Dateien. Nur lesen, nur OneDrive – das Outlook-Postfach ist nicht abgedeckt.
- Auf onedrive.com anmelden › Einstellungen (Zahnrad) › Optionen › Digital Legacy.
- Vertrauenskontakt einladen (die Person braucht ein Microsoft-Konto). Sie erhält einen Code; der Code gehört in den Umschlag.
- Im Ernstfall: Die Person beantragt den Zugriff, gibt den Code ein, wartet 72 Stunden – und kann dann die Dateien lesen und herunterladen.
Wichtig: Outlook.com und OneDrive werden nach einem Jahr ohne Anmeldung eingefroren und gelöscht, das Konto nach zwei Jahren geschlossen. Wer einen Windows-PC mit BitLocker-Verschlüsselung hat: Den Wiederherstellungsschlüssel sichern, sonst sind die Daten für immer weg. Hilfeseite: OneDrive Digital Legacy
Bitwarden: Notfallzugriff im Passwortmanager
Was es bringt: Eine Vertrauensperson kann im Ernstfall den Zugriff auf Ihren Passwort-Tresor anfordern. Sie erhalten eine Nachricht und haben eine Wartefrist, um abzulehnen. Wenn Sie nicht mehr können, geht der Tresor nach Ablauf der Frist an diese Person – ohne dass sie heute ein einziges Passwort kennt.
- Im Web-Tresor anmelden (bitwarden.com › Anmelden) › Einstellungen › Notfallzugriff › Notfallkontakt hinzufügen.
- E-Mail-Adresse der Person, Zugriffsart («Ansehen» genügt meistens; «Übernehmen» erlaubt der Person, das Masterpasswort neu zu setzen) und Wartezeit (z. B. 7 oder 30 Tage) wählen.
- Die Person braucht ein eigenes, kostenloses Bitwarden-Konto und bestätigt die Einladung dort. Danach bestätigen Sie den Kontakt in Ihrem Konto.
- Im Ernstfall klickt die Person auf «Zugriff anfordern». Sie können innerhalb der Wartezeit ablehnen; sonst wird der Zugriff gewährt.
Hilfeseite: bitwarden.com/de-de/help/emergency-access. Wer 1Password nutzt: das Notfall-Kit ausdrucken und in den Safe legen. Wer Apple Passwörter nutzt: eine geteilte Passwortgruppe mit Partnerin oder Partner anlegen – der Nachlasskontakt erhält den Schlüsselbund nicht.
WhatsApp-Chats sichern
Wichtige Chats – zum Beispiel mit den Enkeln – gehen mit dem Konto verloren. Zu Lebzeiten sichern: Chat öffnen › Name antippen › Chat exportieren (iPhone) bzw. ⋮ › Mehr › Chat exportieren (Android), mit oder ohne Medien; die Datei auf dem Computer oder der Backup-Festplatte ablegen.
Was Anbieter im Todesfall tun – Kurzfassung
| Anbieter | Vorsorge (zu Lebzeiten einrichten) | Ohne Vorsorge | Fristen und Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Kontoinaktivität-Manager: Frist 3/6/12/18 Monate, bis 10 Vertrauenspersonen, Datenauswahl, optional Löschung | Antrag mit Sterbeurkunde, Einzelfallentscheid | Vorwarnung per SMS/E-Mail; inaktive Konten nach 2 Jahren löschbar | |
| Apple | Nachlasskontakt: bis 5 Personen, Zugriffsschlüssel (Nachricht/Ausdruck) | Gerichtsbeschluss nötig, dauert Monate | Zugriff 3 Jahre; kein Schlüsselbund, keine Zahlungsdaten, keine Käufe; Aktivierungssperre |
| Nachlasskontakt oder Löschung nach dem Tod | Angehörige beantragen Gedenkzustand/Löschung mit Nachweis | Gedenkzustand «In Erinnerung an»; Nachlasskontakt ohne Login und ohne Nachrichten | |
| kein vorab einstellbarer Nachlasskontakt | Antrag Gedenkzustand oder Löschung mit Nachweis | – | |
| keine | keine Herausgabe | Löschung nach längerer Inaktivität; Chats vorher exportieren | |
| Microsoft | OneDrive Digital Legacy: Vertrauenskontakt + Code, 72 h Wartefrist, Lesezugriff OneDrive | in der Regel keine Herausgabe; Outlook-Postfach nicht abgedeckt | Outlook.com/OneDrive nach 1 Jahr eingefroren und gelöscht, Konto nach 2 Jahren geschlossen; BitLocker-Schlüssel sichern |
Die ausführliche Tabelle mit den Schweizer Diensten steht im Faktenblatt (PDF).
Schweizer Dienste im Todesfall
Hier gibt es keinen Schalter, den man vorher umlegen kann – aber man kann anrufen. Was Ihre Angehörigen wissen müssen:
Swisscom und andere Telekom-Anbieter. Angehörige melden den Todesfall telefonisch oder schriftlich. Mit dem Todesschein kündigt Swisscom die Abos per sofort und ohne Kosten – oder jemand übernimmt das Abo, dafür braucht es eine Identifikation im Shop mit Ausweis. Achtung bei bluewin-Adressen: Die E-Mail-Adresse gehört zum Vertrag. Wer wichtige Konten an einer Provider-Adresse (bluewin, sunrise, gmx …) hängen hat, klärt vor einer Kündigung, ob die Adresse weiterlaufen kann – oder zieht die wichtigen Konten auf eine unabhängige Adresse um. Swisscom: Todesfall
Übrige Abos und Verträge. Verträge gehen auf die Erben über. Nicht alle Anbieter sind so grosszügig wie Swisscom: Bei Zeitungen, Software, Fitness und Vereinen gilt in der Regel die ordentliche Kündigungsfrist – bis dahin zahlen die Erben. Deshalb: mit der Todesurkunde auf den nächstmöglichen Termin kündigen, die Kreditkartenabrechnung als Abo-Liste nutzen, Cloud-Speicher erst kündigen, wenn die Fotos gesichert sind – und zu Lebzeiten aufräumen.
Domain, Hosting, Blog. Auch diese Verträge gehen auf die Erben über; die Übertragung beim Registrar oder Hoster braucht den Erbschein. Ohne Zahlung verschwindet die Website. Die Urheberrechte an Texten und Bildern gehen auf die Erben über (70 Jahre). Wer eine Website weiterführen, archivieren oder löschen lassen will, schreibt es in die Anordnung – und wer es verbindlich will, als Auflage ins Testament.
Banken und PostFinance. Sobald die Bank vom Todesfall erfährt, wird das Konto zum Nachlasskonto und gesperrt; der E-Banking-Zugang der verstorbenen Person wird aufgehoben. Daueraufträge und Lastschriften laufen weiter. Die Erben brauchen den Erbschein (Bezirksgericht oder Notariat). Was hilft: Ein Gemeinschaftskonto mit «oder»-Zeichnungsberechtigung bleibt für den überlebenden Partner zugänglich; Rechnungen für Bestattung und Arzt zahlt die Bank auf Vorlage der Belege. Eine Vollmacht wird nach dem Tod auf ein Auskunftsrecht reduziert. PostFinance verlangt, dass die Konten innert zwölf Monaten nach der Todesmeldung aufgelöst werden. PostFinance: Informationen für Hinterbliebene · Für andere Banken: Hilfeseite der eigenen Bank, Stichwort «Todesfall».
Post und SwissID. Nachsendeauftrag einrichten, damit die Rechnungen ankommen, die noch kommen. Die SwissID – das Login für Post, viele Behörden und Krankenkassen – ist ein Konto wie jedes andere: in die Übersicht damit.
AHV. Das Zivilstandsamt meldet den Todesfall den Behörden. Die Rente läuft bis Ende des Todesmonats. Die Hinterlassenenrente muss die Partnerin oder der Partner selbst bei der Ausgleichskasse beantragen – das passiert nicht automatisch. ahv-iv.ch: Hinterlassenenrenten
Steuern. Die Erben reichen die letzte Steuererklärung der verstorbenen Person ein. Wer die Steuererklärung online macht (Kanton Zürich: ZHprivateTax), nimmt den Zugang in die Übersicht auf – sonst rekonstruiert die Familie ein ganzes Jahr aus Papierschnipseln. Kryptowährungen und andere digitale Werte gehören zum Nachlass und unterliegen je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad der Erbschaftssteuer.
Krankenkasse und SBB. Die Krankenkassenprämie ist nur bis zum Todestag geschuldet (Bundesgericht); zu viel bezahlte Prämien werden zurückerstattet. GA und Halbtax werden anteilig zurückerstattet. Beides muss jemand anstossen.
E-ID. Die staatliche E-ID kommt – etwas später als geplant; das Bundesamt für Justiz hat den Start wegen zusätzlicher Sicherheitsmassnahmen verschoben. Sie wird in der swiyu-App auf dem Handy liegen. Das Handy wird damit noch mehr zum Generalschlüssel. eid.admin.ch
Wenn es passiert ist – die ersten Schritte für Angehörige
Alles auf zwei Seiten zum Abhaken: Erste Schritte für Angehörige (PDF). Der Grundsatz: Sichern kommt vor Kündigen. Sie müssen nicht alles sofort tun, und Sie müssen nicht alles allein tun.
Die ersten Tage
- Todesurkunde in mehreren Exemplaren bestellen (Zivilstandsamt, über das Bestattungsamt der Gemeinde) – Bank, Swisscom, Versicherungen, Apple verlangen je eines.
- Nach der Vorsorge suchen: Notfallmappe oder Docupass, Umschlag «Drei Schlüssel», Anordnungen, Übersicht, Vorsorgeausweis. Ein gefundenes Testament muss der Behörde abgeliefert werden (Art. 556 ZGB).
- Nichts löschen, nichts zurücksetzen: Handy geladen lassen, keine Werkseinstellungen, SIM-Karte nicht kündigen – dort kommen die SMS-Codes an.
- Zugang zum E-Mail-Konto sichern (Umschlag, Notfallzugriff im Passwortmanager anfordern, entsperrtes Handy). Hängt die Adresse am Internet-Abo: das Abo vorerst nicht kündigen.
- Kreditkarten- und Kontoauszüge der letzten zwölf Monate durchgehen – das ist die Liste aller Abos und Dienste.
Die ersten Wochen
- Bank und PostFinance informieren, Erbschein beantragen (Kanton Zürich: Bezirksgericht). Das E-Banking der verstorbenen Person nicht mehr benutzen; Bestattungs- und Arztrechnungen zahlt die Bank auf Vorlage der Belege.
- Ausschlagung prüfen: Frist drei Monate (Art. 566 ff. ZGB); bei Unklarheit über Schulden innert eines Monats ein öffentliches Inventar verlangen. Vorher keine Nachlasswerte an sich nehmen oder verkaufen.
- Arbeitgeber, Pensionskasse, Säule 3a, Lebensversicherungen informieren. AHV-Hinterlassenenrente bei der Ausgleichskasse selbst beantragen. Krankenkasse (Prämie bis Todestag) und SBB (GA/Halbtax anteilig) anstossen.
- Swisscom und Co. mit Todesurkunde kündigen oder übernehmen – nachdem die bluewin-Frage geklärt ist. Nachsendeauftrag bei der Post.
- Nachlassanfragen: Apple (Zugriffsschlüssel + Todesurkunde auf digital-legacy.apple.com), Google (Antrag oder Freigabe durch den Kontoinaktivität-Manager), Facebook/Instagram (Gedenkzustand oder Löschung), Microsoft (Digital-Legacy-Code, 72 Stunden), Bitwarden (Notfallzugriff anfordern).
- Abos und Verträge mit Todesurkunde auf den nächstmöglichen Termin kündigen; Cloud-Speicher erst nach der Datensicherung.
Die ersten Monate
- Daten sichern, bevor Konten verfallen: Fotos, Mails, Dokumente herunterladen und auf einer Festplatte ablegen. Google löscht inaktive Konten nach zwei Jahren, Microsoft friert nach einem Jahr ein.
- Profile gemäss Anordnung: Gedenkzustand oder Löschung; LinkedIn, Xing, Dating-Profile diskret löschen lassen.
- Geräte übergeben: vorher sichern, danach zurücksetzen (iPhone: Aktivierungssperre braucht das Apple-ID-Passwort, sonst Apple mit Todesurkunde und Kaufbeleg kontaktieren).
- Letzte Steuererklärung einreichen, Erbschaftssteuer (Kryptowährungen zählen dazu), PostFinance-Konten innert zwölf Monaten auflösen.
Was Sie nicht tun sollten: mit dem Passwort der verstorbenen Person Zahlungen auslösen (die Erbengemeinschaft entscheidet gemeinsam); Chats oder Ordner lesen, wenn «ungelesen löschen» angeordnet ist; Geräte verkaufen oder Konten leeren, bevor die Daten gesichert sind und die Ausschlagung entschieden ist; Abos kündigen, bevor der E-Mail-Zugang gesichert ist.
Die Werkzeuge
Passwortmanager im Vergleich
| Programm | Kosten | Notfallfunktion für den Nachlass | Für wen |
|---|---|---|---|
| Bitwarden | gratis (Premium optional), quelloffen | Notfallzugriff mit Wartefrist; Kontakt braucht eigenes Bitwarden-Konto | Preis-Leistungs-Tipp für alle Geräte |
| 1Password | kostenpflichtig, Familienabo | Notfall-Kit zum Ausdrucken; Familienkonto mit Wiederherstellung | Komfort, Familien |
| Apple Passwörter | gratis, Teil von iPhone/iPad/Mac | keine; Nachlasskontakt erhält Schlüsselbund nicht – Ausweg: geteilte Passwortgruppe | wer nur Apple nutzt |
| KeePass (KeePassXC) | gratis, quelloffen, lokale Datei | keine; Datei und Masterpasswort getrennt in den Safe | technisch Versierte ohne Cloud |
| SecureSafe (DSwiss, Zürich) | gratis bis kostenpflichtig | Datenvererbung eingebaut: Begünstigte hinterlegen | Schweizer Anbieter, Passwörter und Dokumente |
Regeln für jeden Passwortmanager: Masterpasswort als langer Satz statt als Wort; Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten; Notizen für SIM-PIN, Sicherheitsfragen und Wiederherstellungscodes anhängen. Nicht empfehlenswert: Passwörter nur im Browser speichern (der Browser hängt am Google- oder Apple-Konto) oder eine Datei «Passwörter.xlsx» auf dem Desktop.
Wer beim Papier bleiben will, darf das – mit drei Regeln: Datum auf die Liste und zweimal im Jahr aktualisieren; nicht neben dem Computer, sondern im Safe oder bei der Vertrauensperson aufbewahren; und im Umschlag die drei Schlüssel.
Die Notfallmappe
Digital allein reicht nicht. Die Angehörigen brauchen in den ersten Tagen ein Stück Papier – und zwar bevor ein Testament eröffnet ist. Der Docupass von Pro Senectute enthält Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Testament-Vorlage und Anordnungen für den Todesfall, dazu einen Vorsorgeausweis fürs Portemonnaie. Ergänzen Sie ihn um das digitale Beiblatt: die Übersicht ohne Passwörter, die Anordnungen und den Umschlag mit den drei Schlüsseln. Aufbewahrung: Safe zu Hause, Vertrauensperson, Willensvollstrecker oder Notariat – nicht im Bankschliessfach, das nach dem Tod gesperrt wird. Docupass bei Pro Senectute · Pro Senectute Kanton Zürich
Wer Kryptowährungen hält: Die 12 oder 24 Wörter (Seed-Phrase) auf Papier oder Metall im Safe, niemals als Foto auf dem Handy – mit einer Anleitung für Laien, welche App, welche Börse, wen fragen. Sonst erbt niemand etwas.
Recht in Kürze: Was gehört wohin
Es gibt fünf Instrumente, die man gerne verwechselt:
| Instrument | Wofür | Form |
|---|---|---|
| Testament | Wer bekommt was – auch Kryptowährungen, Domains, Fotobestand, kommerzielle Konten; Einsetzung eines Willensvollstreckers (auch für den digitalen Nachlass) | vollständig von Hand geschrieben mit Ort, Datum, Unterschrift – oder öffentlich beurkundet. Ein Ausdruck mit Unterschrift ist ungültig. |
| Erbvertrag | das Testament zu zweit oder zu mehreren, bindend; für Ehepaare oft das stärkere Instrument | notariell beurkundet mit allen Beteiligten |
| Vorsorgeauftrag | wer meine Angelegenheiten führt, wenn ich lebe, aber nicht mehr entscheiden kann (Unfall, Schlaganfall, Demenz) – mit digitaler Klausel: Konten und Abos verwalten, Passwortmanager nutzen | von Hand geschrieben oder notariell; wird von der KESB geprüft; Existenz und Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt eintragen lassen |
| Vollmacht | für heute, zu Lebzeiten | erlischt mit dem Tod, wenn nichts anderes vereinbart ist; Banken beschränken danach auf Auskunft |
| Anordnung für den Todesfall | das Wie und Wo: wo liegt die Passwortliste, wer übernimmt welche Konten, was wird gelöscht, was bleibt, was geschieht mit dem Facebook-Profil | formlos, jederzeit änderbar, ohne Notar – unsere Vorlage |
Was regelt man wo? Finanzielle Werte (Kryptowährungen, PayPal-Guthaben, geschäftlich genutzte Websites und Domains, kommerzielle Social-Media-Konten) gehören ins Testament oder in den Erbvertrag. Persönliche Daten (Fotos, Cloud-Konten, Instagram und Co.) ebenfalls, wenn Sie bestimmen wollen, wer sie bekommt. Alles Übrige – E-Mail, WhatsApp, Netflix – regeln Sie in der Anordnung.
Drei Feinheiten im Testament. Mit einem Vermächtnis (Art. 484 ZGB) geben Sie eine einzelne Sache einer Person, die nicht Erbin ist – das Fotoarchiv der Enkelin, den Laptop einem Freund. Mit einer Teilungsvorschrift (Art. 608 ZGB) bestimmen Sie, welcher Erbe was bekommt. Mit einer Auflage (Art. 482 ZGB) verpflichten Sie einen Erben zu etwas – bestimmte Daten ungelesen zu löschen, eine Domain weiterzuführen. Nur so wird ein Löschwunsch verbindlich; in der formlosen Anordnung ist er ein Wunsch. Und: Die Urheberrechte an eigenen Fotos, Texten und Websites gehen auf die Erben über, 70 Jahre lang – wer bestimmen will, was damit geschehen darf, schreibt es ins Testament.
Zugangsdaten gehören nie ins Testament. Drei Gründe: Es wird erst Wochen nach dem Tod eröffnet – bis dahin laufen die Abos und das Handy piept. Es wird allen Erben vorgelesen und bei der Behörde hinterlegt. Und Passwörter ändern sich; ein Testament ändert man nicht alle drei Monate.
Ohne Vorsorge gilt die gesetzliche Erbfolge. Konkubinatspartner erben nach Gesetz nichts – kein Franken, kein Foto, kein Zugriff. Seit 2023 sind die Pflichtteile kleiner (Kinder: die Hälfte ihres gesetzlichen Anspruchs, Ehepartner: die Hälfte, Eltern: kein Pflichtteil mehr); Sie können also über mehr frei verfügen als früher. Und: Der überlebende Ehepartner erbt nicht automatisch alles – ohne Regelung haben Kinder oder andere Angehörige Anspruch auf einen Teil, im schlimmsten Fall muss das Eigenheim verkauft werden. Die Lösung heisst Ehevertrag plus Erbvertrag oder Testament – mit einer Fachperson.
Häufige Fragen
Darf ich als Ehefrau nach dem Tod mit seinem Passwort ins E-Banking?
Nicht empfehlenswert. Nach der Todesmeldung sperrt die Bank das Konto und hebt den Zugang auf; alle Erben bilden eine Erbengemeinschaft und entscheiden gemeinsam. Der saubere Weg: Erbschein, Auskunft und Verfügung über die Bank; Bestattungs- und Arztrechnungen zahlt die Bank auf Vorlage der Belege. Für den Alltag hilft ein Gemeinschaftskonto «oder».
Ich habe die Passwörter meines verstorbenen Vaters – darf ich seine Mails lesen?
Als Erbe treten Sie in seine Rechte ein; was auf seinen Geräten liegt, gehört den Erben. Bei Online-Konten gelten die Nutzungsbedingungen des Anbieters, und die Persönlichkeitsrechte der Menschen, mit denen er geschrieben hat, bestehen weiter. Lesen, was nötig ist (Rechnungen, Verträge), diskret mit dem Rest umgehen, im Zweifel eine Fachperson fragen.
Ist eine Passwortliste auf Papier nicht unsicher?
Papier im Safe ist sicherer als ein Zettel am Bildschirm oder eine Datei «Passwörter.xlsx». Bedingungen: aktuell halten (Datum), sicher lagern, Umschlag-Prinzip. Ein Passwortmanager mit Notfallzugriff ist die bequemere und aktuellere Lösung.
Was ist mit meinen Bitcoins?
Bei eigener Wallet: Seed-Phrase (12 oder 24 Wörter) auf Papier oder Metall im Safe, nie als Foto; Anleitung für Laien dazu; im Testament regeln, wer sie erbt. Bei Guthaben auf einer Börse gilt das normale Verfahren mit Erbschein. Kryptowährungen sind erbschaftssteuerpflichtig wie Bankguthaben.
Was ist mit dem Vereinskonto oder den Firmenzugängen, die ich verwalte?
Sie gehören nicht zu Ihrem privaten Nachlass, hängen aber an Ihnen. Eine zweite Person mit Admin-Rechten einsetzen, Zugänge dokumentieren, die Übergabe im Verein oder in der Firma regeln – in die Übersicht unter «Fremde Konten».
Muss ich mein Testament neu schreiben?
Nein, nicht deswegen. Die Anordnung für den digitalen Nachlass ist formfrei und ergänzt das Testament. Anpassen sollten Sie das Testament, wenn digitale Vermögenswerte erheblich sind (Kryptowährungen, Domains, kommerzielle Konten), wenn Sie einen Willensvollstrecker einsetzen wollen oder im Konkubinat leben – mit einer Fachperson.
Kann Google oder Apple mein Konto einfach löschen?
Ja, bei langer Inaktivität: Google nach zwei Jahren, das Microsoft-Konto nach zwei Jahren (Outlook und OneDrive schon nach einem Jahr), WhatsApp nach längerer Inaktivität. Apple sperrt Geräte per Aktivierungssperre. Deshalb: Vorsorgefunktionen einschalten und lokale Kopien wichtiger Daten anlegen.
Kann meine Vertrauensperson jetzt schon auf alles zugreifen?
Nein. Apple verlangt zusätzlich die Sterbeurkunde; Google gibt erst nach der Inaktivitätsfrist mit mehrfacher Vorwarnung frei; Bitwarden hat eine Wartefrist, in der Sie ablehnen können; Microsoft 72 Stunden. Der Umschlag ist zugeklebt – Vertrauen bleibt Vertrauen.
Ich bin alleinstehend – wer soll das übernehmen?
Eine Vertrauensperson ausserhalb der Familie (Freundin, Nachbar), ein Treuhänder oder ein im Testament eingesetzter Willensvollstrecker; Pro Senectute berät. Ohne Erben und ohne Testament erbt das Gemeinwesen – auch die Fotos.
Was passiert mit den Fotos in der Cloud, wenn niemand mehr das Abo zahlt?
Der Speicher wird eingeschränkt und die Daten werden nach einer Frist gelöscht. Darum: Album kuratieren, lokale Kopie auf Festplatte oder NAS, Nachlasskontakt oder Kontoinaktivität-Manager einrichten, damit jemand rechtzeitig herunterladen kann.
Wie sicher ist ein Passwortmanager – die werden doch auch gehackt?
Der Tresor ist mit Ihrem Masterpasswort verschlüsselt; der Anbieter kann ihn nicht öffnen. Voraussetzung: ein langes Masterpasswort (Satz statt Wort) und Zwei-Faktor-Anmeldung. Das Risiko eines schwachen, überall gleichen Passworts ist um ein Vielfaches grösser.
Reicht es, wenn mein Partner alle Passwörter kennt?
Zu Lebzeiten ja – solange beide leben. Für den Fall, dass beiden gleichzeitig etwas passiert oder der Partner vorher stirbt, braucht es den Umschlag, die Anordnung und eine dritte Person. Und: Wissen im Kopf ist nicht aktuell; die Liste schon.
Das VZ-Merkblatt sagt, ich soll Benutzernamen und Passwörter in mein Verzeichnis schreiben – hier heisst es nein?
Beides ist vertretbar; der Unterschied ist der Aufbewahrungsort. Das VZ setzt voraus, dass das Verzeichnis bestmöglich vor unberechtigten Zugriffen geschützt im Tresor liegt. Wir trennen: Die Übersicht ohne Passwörter darf auf dem Küchentisch liegen und mit der Familie besprochen werden; die Zugänge liegen im Passwortmanager oder im zugeklebten Umschlag. So steht jedes Passwort nur an einem Ort – und der ändert mit, wenn das Passwort ändert.
Müssen die Erben die Abos weiterzahlen?
In der Regel ja, bis zur ordentlichen Kündigung: Verträge gehen auf die Erben über. Swisscom kündigt mit Todesurkunde per sofort; bei Zeitungen, Software und Fitness gilt meist die Kündigungsfrist. Darum: mit Todesurkunde auf den nächstmöglichen Termin kündigen, die Kreditkartenabrechnung als Liste nutzen – und zu Lebzeiten aufräumen.
Ich möchte meine Fotos meiner Enkelin geben – sie ist aber nicht Erbin.
Dann braucht es ein Vermächtnis im Testament (Art. 484 ZGB): «Meine Fotosammlung auf der Festplatte X erhält meine Enkelin Y.» In der formlosen Anordnung ist das nur ein Wunsch, den die Erben erfüllen können, aber nicht müssen. Praktisch: die Festplatte oder das Album ihr schon zu Lebzeiten übergeben – dann ist es geschenkt und keine Nachlassfrage.
Weiterführende Links
Anbieter
- Apple – Nachlasskontakt hinzufügen: support.apple.com/de-ch/102631 · Nachlassanfrage: digital-legacy.apple.com
- Google – Inaktives Konto verwalten: support.google.com/accounts/answer/3036546 · Einrichtung: myaccount.google.com/inactive
- Facebook – Gedenkzustand und Nachlasskontakt: facebook.com/help/1568013990080948 · Instagram: help.instagram.com/231764660354188
- Microsoft – OneDrive Digital Legacy: support.microsoft.com
- Bitwarden – Notfallzugriff: bitwarden.com/de-de/help/emergency-access · 1Password – Notfall-Kit: support.1password.com/emergency-kit · SecureSafe (DSwiss, Zürich): securesafe.com
Schweizer Dienste und Vorsorge
- Swisscom – Todesfall melden, Abo kündigen oder übernehmen: swisscom.ch › Hilfe › Todesfall
- PostFinance – Informationen für Hinterbliebene: postfinance.ch › Todesfall
- AHV – Hinterlassenenrenten: ahv-iv.ch
- Pro Senectute – Docupass: prosenectute.ch · Pro Senectute Kanton Zürich
- E-ID des Bundes: eid.admin.ch
Hintergrund und Recht
- VZ VermögensZentrum – vz news 152 (September 2026) mit dem Artikel «Digitaler Nachlass: Wer erbt Ihre vertraulichen Daten?» und dem kostenlosen Merkblatt «Digitalen Nachlass regeln»: vzch.com/vznews152 · Kontrolle über sein digitales Erbe behalten
- VZ VermögensZentrum – Merkblatt «Digitaler Nachlass: Kümmern Sie sich um Ihre Daten und Vermögenswerte» (Ausgabe 2026): Beispiele digitaler Positionen, Testament und Anordnungen, Checkliste in fünf Schritten, Tipps für Angehörige – kostenlos bei jeder VZ-Niederlassung (z. B. Uster, Winterthur, Zürich) oder auf vermoegenszentrum.ch
- Buch: «Der digitale Nachlass», Schulthess Verlag, Zürich 2021 – Grundlage der VZ-Beispielliste
- Zürcher Kantonalbank – Digitaler Nachlass zu Lebzeiten regeln: zkb.ch
- Morandi Schnider Rechtsanwälte – Digitaler Nachlass Schweiz: morandischnider.ch
- Gesetzliche Grundlagen (Schweizerisches Zivilgesetzbuch): Art. 560 (Erwerb der Erbschaft als Ganzes), Art. 505 (eigenhändiges Testament), Art. 512 (Erbvertrag), Art. 470/471 (Pflichtteile seit 2023), Art. 360 ff. (Vorsorgeauftrag), Art. 370 ff. (Patientenverfügung), Art. 517 (Willensvollstrecker), Art. 482/484/608 (Auflage, Vermächtnis, Teilungsvorschrift), Art. 556 (Ablieferungspflicht), Art. 566 ff. (Ausschlagung); Art. 35 OR (Erlöschen der Vollmacht); Art. 16 und 29 URG (Urheberrecht der Erben) – abrufbar auf fedlex.admin.ch
Hinweis
Diese Seite und die Vorlagen sind keine Rechtsberatung und ersetzen keine Fachperson. Bei Testament, Erbvertrag und Vorsorgeauftrag wenden Sie sich an ein Notariat, eine Anwältin oder einen Anwalt, an Pro Senectute oder an das VZ VermögensZentrum. Fragen zum Kurs: admin@villa-wellentanz.ch.
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